„Unbekannter Jogger stirbt nach Waldlauf“, titelte heute die „,“ im Münchner Lokalteil. Spaziergänger hätten einen unbekannten Sportler röchelnd am Wegrand liegend aufgefunden, der Mann sei auf dem Weg ins Krankenhaus gestorben, wohl an einem Herzinfarkt. Und nun rätselt die Polizei: Wer ist der Kerl?
Als meine Frau mir die Personenbeschreibung vorlas – etwa 50 Jahre alt, schlank, gepflegte Erscheinung, dunkelblondes Haar, an den Schläfen ergraut, dünner, graumelierter Vollbart, Laufschuhe Marke „Asics“ – war meine erste Reaktion: „Das bin ja ich!“ Nach kurzer Überprüfung meiner vitalen Funktionen war aber klar, dass es jemand anderer sein musste, den der Sensenmann da im Laufschritt ereilt hat.
„Aber du hättest es sein können“, wandte meine Frau ein, was stimmt. Und auch bei mir wäre die Polizei vor einem Rätsel gestanden, denn ich trage in der Regel keine Ausweispapiere mit mir, wenn ich durch den Englischen Garten laufe. Wenigstens war meine Frau so nett zu sagen, dass sie mich vermissen würde. Das heißt, sie sagte eigentlich: „Spätestens nach 14 Tagen würde ich mich schon mal fragen, was wohl aus dir geworden ist“.
Dieser Vorfall wirft sofort die Frage auf: Warum tragen Jogger keine Papiere bei sich? Nun, weil sie nach ein paar Kilometern vom Schweiß so durchtränkt wären, dass sie auseinanderfielen, natürlich. Also braucht man eine wasserdichte Tasche. Aber was, wenn ich die vergesse? Was, wenn der einsame Jogger alleine wohnt und niemand da ist, der nach ihm fragt. Wer bezahlt den Notarzt? Von wem bekommt das Krankenhaus sein Geld? Muss der Steuerzahler die Kosten für die vergebliche Personenermittlung der Polizei tragen?
Und selbst wenn der Mann Familie hat: Was ist, wenn die Angehörigen es ablehnen, die Leiche abzuholen? Schließlich weiß man ja, dass die Kosten einer Bergrettung von den Hinterbliebenen desjenigen zu tragen sind, der abgestürzt ist. Und so eine Beerdigung ist ja auch nicht gerade billig…
Zwei Lösungen dieses Problems bieten sich meiner Meinung nach an:
Erstens die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Hobbysportler. Jeder, der in seiner Freizeit die eigenen vier Wände zum Zwecke der körperlichen Ertüchtigung verlässt, sollte vom Gesetzgeber dazu bei Strafandrohung verpflichtet werden, Name, Adresse, Telefonnummer und Blutgruppe deutlich sichtbar in tättowierter Form auf dem rechten Oberarm zu tragen (Ausnahmegenehmigungen für Amputierte könnten ein Tragen des Tattoos auf der rechten Gesäßbacke vorsehen).
Wenn das nicht ausreicht, schlage ich zweitens die Einführung eines amtlichen Jogging-Führerscheins vor. Er besteht aus wasserfestem Kunststoff und ist mittels eines entsprechenden Stirnbands (nähere Ausführungen zu Größe und Beschaffenheit regelt eine Durchführungsverordnung) jederzeit deutlich sichtbar am Vorderkopf zu tragen. Dort, wo sich normalerweise das Gehirn befindet.