Das deutsche Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Onlinenetzwerks zum Beispiel mit dem „Like“-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht. Das melden heute mehrere Agenturen übereinstimmend.
Aber halt: Ist das nicht die Aufgabe der Datenschutzbehörden? Seit wann sind die Wettbewerbshüter für Daten zuständig?
Genau so argumentieren die Anwälte von Facebook übrigens in ihrer Replik auf das Mandat aus Bonn. Und sie werden deshalb ziemlich sicher Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Tatsächlich ist die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht weltweit ein ziemlich einmaliger Fall – und somit wegweisend. Niemand außer Facebook selbst bestreitet, dass der Soziale Mediendienst eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Nur bezieht sich diese auf Daten – und die waren bisher nach gängiger Rechtsauffassung weder Fisch noch Fleisch. In einem Aufsatz in der Handelszeitung vom 16. September 2016 schrieb Martin Eckert: „Erstaunlicherweise ist für Juristen nicht klar, wie digitale Daten rechtlich einzuordnen sind und ob es daran Besitz und Eigentum gibt.“
Ist von Daten die Rede, dann denkt der Normalsterbliche instinktiv an Personendaten – und für die sind in der Tat allein der Datenschutzbehörden zuständig. Aber damit Daten als Wirtschaftsgut von Maschinen bearbeitet werden können, müssen sie codiert und gespeichert – sprich: aufbewahrt werden. Damit sind Daten unselbständig., also eine Sache. Leider existiert aber bis heute im deutschen Zivilrecht keine solche Definition. Das ist es auch, was der ehemalige EU-Digitalkommissar Günter Oettinger einmal in einem Interview mit mir als den „rechtsfreien Raum“ bezeichnet hat, das dringend durch ein europäisches BGB, oder wie er es nannte, ein „European Civil Code“ gestopft werden müsse.
Nun ist Oettinger längst weitergezogen und kümmert sich um den EU-Haushalt, und sein Nachfolger, Andrus Ansip aus Estland, hält offenbar nichts von der verbindlichen Regelung von Datenströme.
Vor diesen Hintergrund beginnt die Entscheidung des Kartellamts, sich in Datendinge einzumischen, geradezu historische Dimensionen einzunehmen. Die Wettbewerbshüter sind dabei, das legalistische Loch zu stopfen zwischen Personendaten und Daten als Ware, und das ist gut so! Wenn Facebook zum Beispiel Daten von fremden Websites über dort eingebaute „Like“ Buttons sammelt oder Daten aus verschiedenen konzerneigenen Apps wie Instagram oder WhatsApp zusammenführt, tut sie das in der vollen Absicht, die eigene Wettbewerbsposition zu stärken und die der Konkurrenten zu schwächen. Das hat mit Datenschutz gar nichts und mit Kartellrechtsverstoß alles zu tun. Und das ist der Haken, mit dem wir Facebook und die anderen GAFA-Mitglieder fangen und ihre scheinbar unaufhaltsame Übermacht bremsen können.
Wir können nur hoffen, dass Wettbewerbshüter in anderen Erdteilen aufmerksam zusehen, was hier in Deutschland gerade passiert.