Ich werde wohl nun doch nicht als erster Raucher in Bayern vors Gericht kommen. Eigentlich schade…
Aufmerksame Leser dieses Blogs erinnern sich an das „Smoke-In„, das am 5. November vor dem Bayerischen Landtag stattfand und zu einem Großeinsatz der hiesigen Polizei führte: Rund 30 Beamte in 10 Streifenwagen standen zum Schluss einem Häuflein von vielleicht 25 gesetzten Damen und Herren gegenüber, die sich auf einer kleinen Verkehrsinsel zusammendrängten und sich dort dicke Zigarren angezündet hatten. Erst nach Festhalten der Personalien durften wir abziehen, und den Teilnehmern flatterten nach einigen Tagen so genannte Anhördungsbögen ins Haus, aus denen hervor ging, dass gegen sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhänge.
Mir hingegen schickte drei Wochen später ein gewisser Herrn Fesl, seines Zeichens Kriminalhauptkommissar im Polizeipräsidium München, eine Vorladung, in dem ich aufgefordert wurde, als Beschuldigter in der „Ermittlungssache wegen des Verstoßes gegen das VersammlG“ vorzusprechen. Begründung: „Sie haben eine Versammlung innerhalb des Bannkreises veranstaltet, obwohl diese nicht angemeldet war.“ Anders ausgedrückt: Ich sei der Rädelsführer gewesen. Und ein Blick ins „VersammlG“ zeigte schnell, was das bedeuten kann: bis zu einem Jahr Gefängnis, beziehungsweise eine saftige Geldstrafe!
Spätestens jetzt war klar, dass aus Spaß ganz schnell Ernst werden könnte, und ich mir deshalb einen Anwalt genommen. Dieser lehnte a) ein Verhör ohne seine Anwesenheit ab und forderte b) umgehende Akteneinsicht.
Nun, umgehend ist ein dehnbares Wort, und so habe ich erst ein Vierteljahr später, nämlich am 29. Februar, eine PDF-Kopie der immerhin 32 Seiten dicken Akte erhalten. Und die hat es in sich!
So wird zum Beispiel klar, dass die vieldiskutierte Online-Überwachung bereits längst zum Behördenalltag gehört. So vermerkt die Münchner Polizeiinspektion 22 in einer Notiz („Versammlung im befriedeten Bannkreis des Bayerischen Landtags – Demonstrative Aktion gegen das Rauchverbot“) in einer internen Notiz: „Internetrechen (sic!) ergaben, dass zu dieser Aktion, dem sog. ‚Smoke-In‘, im Internet aufgerufen worden war. Der Internetaufruf liegt dem Vorgang ebenfalls bei.“ Der Hinweis bezieht sich übrigens auf einen anderen Blog-Eintrag von mir („Demonstrieren wir Lebensart!“ [https://www.cole.de/joomla/Blogs/Alles-was-mir-sonst-noch-so-einfallt/Demonstrieren-wir-Lebensart.html]
Noch interessanter fand ich allerdings den Vermerk eines gewissen Herrn Schroll, ebenfalls Kriminalhauptkommissar, der offenbar als eine Art Informeller Mitarbeiter arbeitet. Jedenfalls verfasste er ein „Gedächtnisprotokoll über Auftritt des TIM COLE bei der Versammlung „Gegen ein totales Rauchverbot“ am 10.12. im Löwenbräukeller“, aus dem klar wird, dass er sich unerkannt unter die Zuhörer an diesem Abend eingeschlichen und die Ohren dort offen gehalten haben muss. Allerdings scheint er wohl nicht alles genau verstanden zu haben.
Bekanntlich hatten der Arbeitskreis zum Erhalt der Dorfwirtschaften und Kneipen (AEDK) zum „Münchner Protest“ aufgerufen, und etwa 2500 Wirte waren gekommen, um ihren Zorn abzulassen. Auch darüber ist in meinem Blog zu lesen („Die Raucher-Revolution“) [https://www.cole.de/joomla/Blogs/Alles-was-mir-sonst-noch-so-einfallt/Die-Raucher-Revolution.html] und unter anderen auch mich gebeten, dort etwas über unsere Erlebnisse vor dem Landtag zu berichten, was ich natürlich gerne tat. Mein Referat endete mit dem rhetorisch nicht gerade glänzenden Schlusssatz: „Ich lebe gerne im Freistaat Bayern, aber wenn daraus jetzt ein Raucherpolizeistaat wird, muss ich mir das mal überlegen.“
Im Polizistendeutsch des Spitzels liest sich das so: „Er schloss seine Rede mit den Worten, dass er im Falle des Gesetzbeschlusses Überlegungen anstellen werde, seinen Wohnsitz außerhalb Bayerns zu verlegen.“
Natürlich weiß jeder Raucher, dass er Spätfolgen befürchten muss. Ich habe aber bislang immer gedacht, dass es sich dabei um gesundheitliche handelt. Dass eine einzige Zigarre, am falschen Ort geraucht, auch solche Reaktionen der Staatsgewalt auslösen kann, macht mich doch nachdenklich. Wer schützt uns vor unseren Beschützern, fragte schon der alte Seneca. Ja, wer denn?
Halten wir noch mal fest: Ich habe im Internet dazu aufgerufen, sich als freie Bürger unter freiem Himmel zu treffen und das – zu diesem Zeitpunkt noch durch keinerlei Gesetzesvorschrift begrenzte – Recht auszuüben, sich eine Zigarre anzuzünden. Das Ergebnis: Ein massiver Polizeieinsatz, haufenweise Knöllchen und eine drohende Gerichtsverhandlung.
Daraus wird aber nichts, und ich bin fast geneigt zu sagen: leider! Was wäre das doch für ein wunderbarer Prozess geworden: Ein Amerikaner steht in Bayern vor Gericht, weil er geraucht hat. Als Felix Somm, damals Chef von CompuServe im Jahre 1998 von einem Münchner Amtsrichter als Kinderpornograf verurteilt wurde, weil sich auf den Servern des Internet-Betreibers entsprechende Bilder im Cache gefunden wurden, wurde bayerisches Bier in San Francisco in den Strassengraben gegossen. Was wäre dieses Mal wohl los gewesen?
Wir werden es nie wissen, denn das Ganze ist wie das Hornberger Schießen ausgegangen. Am 18.2. erging von der Staatsanwaltschaft München I die Verfügung, dass Verfahren werde „gemäß §153 Abs. 1 StPO“ eingestellt. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sei nicht gegeben, die Schuld „wäre als gering anzusehen.“ Außerdem sei der Beschuldigte (ich) nicht vorbestraft. Handschriftlich heißt es am Ende der Verfügung: „Bei dem ‚Smoke-In‘ handelte es sich um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, für die Teilnahme wurde öffentlich im Internet unter Angebe des Ortes und des Zeitpunkts geworben. Es lag auch eine Meinungskundgabe vor. Die Versammlungsteilnehmer verhielten sich durchweg friedlich und kooperativ. Der Beschuldigte ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.“
Noch nicht. Bin ich nur paranoid, oder klingt in dieser Formulierung wirklich so etwas wie eine Drohung nach? Nach dem Motto: Was nicht ist, kann noch werden?
Ich werde Sie, verehrte Blog-Leser, auf dem Laufenden halten…