Neulich habe ich mir wieder den wunderbar skurrilen Film „Catch 22“ von Mike Nichols angeschaut, in dem ein amerikanischer Armeeflieger im Zweiten Weltkrieg in die Zwickmühle der Militärbürokratie gerät und schließlich auch ihr Opfer wird. Er hat bei jedem neuen immer größere Todesangst und möchte nach Hause. Der Truppenarzt hält ihn inzwischen für verrückt, was ein Grund wäre, ihn fluguntauglich zu schreiben. Dazu müsste er aber einen Antrag einreichen. Wer gesund genug ist, einen Antrag zu schreiben, kann aber nicht verrückt sein und muss weiterfliegen.
Daran musste ich heute Morgen denken, als mir eine Schreiben in die Mehlbox flatterte, in dem ich aufgefordert werde, die Petition „Handelsgesetzbuch – Festsetzung von Ordnungsgeld“ zu unterstützen, die gerade im Bundestag anhängig ist. Online-Petitionen können seit September 2005 auf der Website des Bundestags eingereicht und in einem Forum öffentlich diskutiert werden. Wenn mindestens 50.000 Bürgerinnen und Bürger die Bitte oder Beschwerde innerhalb von drei Wochen elektronisch unterzeichnet haben, gilt sie als angenommen und wird an den Petitionsausschuss des Bundestags zur Behandlung weitergeleitet. Die öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses werden im Parlamentsfernsehen übertragen und können im Internet als Video-on-Demand auf der Webseite des Bundestages abgerufen werden.
Stand heute Morgen befanden sich insgesamt 67 Petitionen in dieser Warteschleife. 995 hatten diese erste Hürde bereits hinter sich. Die meisten von ihnen verhungern dort, weil sie die erforderlichen 50.000 Bürgerstimmen nicht zusammen bekommen. Ab und zu schafft es eine aber doch bis ins Plenum. Zuletzt geschah das im September 2011, als der Physiker und Informatiker Kai-Uwe Steffens mit dem Antrag, die verdachtlose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig zu erklären und ein europaweites Verbot selbiger zu fordern, insgesamt 64704 so genannte Mitzeichner online zusammentrommeln konnte. Der Antrag ist jetzt, wie es so schön im Amtsdeutschen heißt, „in der parlamentarischen Prüfung“.
Grundsätzlich bin ich ein großer Fan von Petitionen und von direkter Demokratie. Im Fall der Festsetzung von Ordnungsgeldern hatte ich anfangs allerdings so meine Probleme zu verstehen, worum es geht, zumal es aus der E-Mail eigentlich nicht wirklich hervorgeht, warum sich die Initiatoren der Petition so aufregen. Gut, es geht um Zwangsgelder, die man als GmbH-Chef löhnen muss, wenn man die Frist versäumt, seinen Jahresabschluss abzugeben. So viel habe ich verstanden. Aber ist der Unternehmer nicht selber schuld, wenn er den Termin verpennt?
Natürlich ist er es. Zumal die Behörden es ihm ja netterweise viel einfacher gemacht haben als früher, denn er darf den Abschluss jetzt sogar per Internet einreichen. Genauer gesagt: Er muss ihn online einreichen, denn Jahresabschlüsse werden inzwischen nur noch im „elektronischen Bundesanzeiger“ veröffentlicht. Außerdem kann er sich ja Zeit lassen: Die Steuererklärung ist erst am 31. Mai des Folgejahres fällig. Wenn man seine Steuererklärung vom Steuerberater machen lässt, verlängert sich der Abgabetermin sogar bis zum 31. Dezember des Folgejahrs.
Das heißt: So viel Zeit ist das auch nicht, denn offenbar kommen die Steuerberater nicht mehr nach. Das liegt angeblich vor allem an den diversen Krisen, die die deutsche Wirtschaft gerade hinter sich gebracht hat und die Staus in den Kanzleien geführt haben. Hessen hat deshalb zum Beispiel die Frist von sich aus auf den 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert.
Das interessiert aber das Bundesamt für Justiz nicht. Sie verhängt nämlich bei Nichtabgabe sofort ein Zwangsgeld, obwohl der Unternehmer, zumindest in Hessen, eigentlich die Abgabefrist des Finanzamts erfüllt hat. Sie liegt nur leider zwei Monate später, als es das Bundesamt verlangt.
Und das Bundesamt langt kräftig zu: schlappe 2500 Euro fließen jedes Mal in die Staatskasse, und zwar egal, ob es sich um eine große GmbH wie, sagen wir mal, die Robert Bosch GmbH mit einem Stammkapital von 1,2 Milliarden handelt oder um eine Mini-GmbH mit einem Euro Stammkapital.
Hier setzt die Kritik der Petitionsschreiber an: Sie sehen nicht ein, warum alle über einen Kamm geschert werden. „Die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes ist für viele kleine GmbH´s absolut untragbar“, schreibt Nicolas Bach, der Initiator des Antrags. Außerdem berücksichtige das gegenwärtige Verfahren weder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, noch die Größe oder die Anzahl der Mitarbeiter. Das findet Herr Bach ungerecht, und das ist es vermutlich auch.
Nur wird es wohl auch ihm nicht gelingen, den Bundestag zu einem Machtwort gegen das Bundesamt für Finanzen zu bewegen. Denn auch er wird seine Frist versäumen. Die wäre nämlich morgen! Und bis dato haben nur 129 Menschen die Online-Petition unterschrieben. Das dürfte eine Zwickmühle sein, aus der es tatsächlich kein Entkommen gibt – nicht einmal per Internet…